Friedhofsordnung

Neue Friedhofssatzung 
ab Sommer 2017
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Aus unserer Friedhofsordnung/ Friedhofssatzung  (bisherige Fassung)

Wahlgräber  können nach Ablauf der Nutzungszeit um mindestens 15 Jahre verlängert werden. Bei Doppelgräbern ist die Verlängerung für die gesamte Grabstätte vorzunehmen ( §6)

Reihengräber  können nicht verlängert werden (§5)

Wird die Pflege  der Grabstätten vernachlässigt, fällt die Grabstätte an die Gemeinde zurück. (§ 14)

Die Errichtung sowie jede Veränderung von Grabmalen und Einfassungen bedürfen der vorherigen Genehmigung  des Presbyteriums. Gestaltung und Inschrift dürfen nichts enthalten, woran das christliche Empfinden und Bewußtsein Anstoß nehmen könnte (§16,1)

Die Genehmigung ist rechtzeitig vor Beginn der Herstellungsarbeiten unter Vorlage der Zeichnungen  und mit genauen Angaben über Art und Bearbeitung des Werkstoffes, über Text, Form und Anordnung der Schrift oder sonstiger Zeichen einzuholen. (§16,2)

Anlagen, die ohne erforderliche Genehmigung aufgestellt werden, können auf Kosten der Nutzungsberechtigten entfernt werden. (§16,3)

Für die Gestaltung der Grabstätten hat das Presbyterium eine Grabmal- und Bepflanzungsordnung  erlassen. (§27)

Jede handwerkliche Bearbeitung der Grabmale ist erlaubt, außer Politur und Feinschliff, da diese in den von Pflanzen bestimmten natürlichen Raum des Friedhofs nicht hineinpassen. (siehe Grabmalordnung)

Nach Ablauf der Ruhefrist bzw. der Nutzungsrechte sind die Grabmale zu entfernen und die Gräber einzuebnen. (siehe Grabmalordnung)

Ein Rasenfriedhof ist auf zwei Feldern des "neuen" Friedhofsteils eingerichtet. Die Grabstätten und Wege sind mit Rasen eingesät, so dass die Abgrenzungen der einzelnen Grabstätten nicht zu erkennen sind. Jedes Grab soll lediglich mit einem Grabmal gekennzeichnet sein, denn Gott hat einen jeden bei seinem Namen gerufen. Auf einem Doppel- oder Familiengrab soll nur ein Grabstein stehen. 

Durch das verbindende Grün des Rasens sollen diese Gräber zu einer Gemeinschaftsstätte verbunden werden. Der Rasen gleicht nicht nur alle sozialen oder sonstigen Unterschiede der Lebenden aus - denn vor Gott gibt es keine Unterschiede - sondern er ist vor allem ein Spiegelbild der christlichen Gemeinde, die glaubt, daß wir ohne Verdienst gerecht werden, allein aus Gnaden. So wie wir gemeinsam das Abendmahl gefeiert haben, so wollen wir auch gemeinsam dieser Gnade und unserer Auferstehung entgegen warten. Diese Hoffnung und Zuversicht möchten wir mit dem Rasenfriedhof zum Ausdruck bringen. 
Lediglich ein kleines Pflanzbeet von 1 m Breite und 60cm Tiefe kann vor dem Grabmal angelegt werden. Diese Pflanzbeete werden einheitlich mit 5 cm starken Kantensteinen eingefasst. (siehe Grabmalordnung).